Beförderung ansprechen: So fragen Sie Ihre Führungskraft, statt zu warten

· Luciano Bullorsky

Nicht jede Beförderung beginnt mit einer ausgeschriebenen Stelle. Oft hängt viel davon ab, ob Ihre Führungskraft sieht, was Sie schon leisten, und ob sie bereit ist, sich dafür einzusetzen. Wer nur auf die Ausschreibung wartet, gibt die Initiative aus der Hand.

Ein Beförderungsgespräch funktioniert, wenn Sie die Stufe benennen, zeigen, dass Sie Teile der Aufgabe bereits ausfüllen, und fragen, was fehlt und bis wann entschieden wird. Das Ziel des ersten Gesprächs ist nicht ein sofortiges Ja, sondern ein klarer Weg mit Kriterien und Datum.

Rechtlich gilt: Es gibt in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf mehr Geld, nur weil sich Ihre Aufgaben geändert haben. Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB). Es gibt keine Norm, die ein allgemeines Recht auf eine individuelle Erhöhung über das Vereinbarte hinaus begründet oder vorsieht, dass eine Änderung der Aufgaben das Gehalt erhöht. Eine Untergrenze setzt der Mindestlohn: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens den Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 MiLoG). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (§ 1 MiLoV5). Das ist eine Untergrenze, kein Ziel.

Rechtlicher Rahmen: Was das Entgelttransparenzgesetz kann

Für die Frage gleicher Bezahlung gibt es einen engen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber können Beschäftigte nach § 10 EntgTranspG eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen und Auskunft über den Durchschnitt des monatlichen Bruttoentgelts und bis zu zwei Entgeltbestandteile verlangen. Das Verlangen muss in Textform erfolgen, und vor Ablauf von zwei Jahren nach dem letzten Verlangen geht es nur, wenn Sie darlegen, dass sich die Voraussetzungen wesentlich verändert haben. Der Anspruch gilt nur in Betrieben ab dieser Größe (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Er dient der Prüfung des Entgeltgleichheitsgebots. Er ist kein Anspruch auf eine Erhöhung.

Die Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 7. Juni 2026 umzusetzen (Art. 34 Abs. 1). Am 26. Oktober 2026 listet EUR-Lex keine mitgeteilten Maßnahmen Deutschlands. Laut BT-Drs. 21/7026 vom 8. Juli 2026 hat das BMBFSFJ die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen, das Gesetzgebungsverfahren folgt danach. Geltender Text bleibt das EntgTranspG; die Gesetzestexte finden Sie auf gesetze-im-internet.de.

Vor dem Gespräch: Welche Stufe Sie meinen

Bevor Sie das Gespräch anfragen, müssen Sie die Stufe benennen können. „Mehr Verantwortung“ ist keine Stufe. Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Führungskraft nach der Jobarchitektur: Welche Stufen gibt es, welche Kriterien sind hinterlegt, und wie unterscheidet sich die nächste Stufe von Ihrer heutigen? Viele Betriebe haben Stellenprofile oder Kompetenzmodelle. Wenn es sie gibt, arbeiten Sie damit. Wenn es sie nicht gibt, beschreiben Sie die Aufgabe, die Sie übernehmen möchten, in zwei oder drei Sätzen. Nennen Sie die Stufe, nicht nur den Titel.

Die Übersicht auf einer Seite: Umfang, Ergebnis, Sichtbarkeit

Für das Gespräch brauchen Sie eine Seite, keinen Lebenslauf. Diese Seite hat drei Blöcke: Umfang, Ergebnis, Sichtbarkeit. Umfang beschreibt, welche Aufgaben Sie über Ihre heutige Stelle hinaus übernommen haben. Ergebnis beschreibt, was dadurch anders geworden ist, mit Datum und Messpunkt. Sichtbarkeit beschreibt, wer das gesehen hat: die Führungskraft, die Bereichsleitung, ein Kunde, ein Bericht, der regelmäßig gelesen wird. Wählen Sie drei Punkte, die zur Zielstufe passen. Lassen Sie den Rest weg.

Ein hypothetischer Fall: Eine Fachkraft im Vertrieb hat im letzten Jahr die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen übernommen, einen Wochenreport erstellt, der an die Bereichsleitung geht, und zwei Großkunden allein durch den Vertragsabschluss begleitet. Sie fasst das auf einer Seite zusammen: übernommene Aufgabe, Ergebnis, wer es gesehen hat. Die Seite ist die Grundlage für das Gespräch.

Das Gespräch anfragen: Thema vorab nennen

Bitten Sie um ein Gespräch mit klarer Agenda. Schreiben Sie zwei oder drei Sätze: Sie möchten über Ihre Entwicklung und eine mögliche Beförderung auf Stufe X sprechen. Kündigen Sie an, dass Sie eine Übersicht auf einer Seite mitbringen. Damit vermeiden Sie, dass die Führungskraft im Gespräch erst erfährt, worum es geht, und Sie vermeiden ein Gespräch, das nur „mal schauen“ heißt.

Beispiel: „Ich möchte mit Ihnen über meine Entwicklung sprechen. Konkret interessiert mich die Stufe X. Ich habe auf einer Seite zusammengefasst, welche Aufgaben ich bereits übernehme und welche Ergebnisse sichtbar sind. Passt ein Termin in der nächsten Woche?“

Im Gespräch: Sätze, die Sie verwenden können

Beginnen Sie mit dem Ziel: „Ich möchte heute über eine Beförderung auf Stufe X sprechen. Ich übernehme bereits einen Teil der Aufgaben, und ich möchte mit Ihnen klären, was bis zur Stufe fehlt.“ Legen Sie dann Ihre eine Seite vor. Nennen Sie die drei Punkte und verbinden Sie jeden mit dem Kriterium der Stufe, das Sie erfüllen. Fragen Sie danach zwei Dinge: „Was müsste ich zeigen, damit Sie die Beförderung befürworten?“ und „Wer entscheidet, und bis wann können wir mit einer Entscheidung rechnen?“ Wenn die Antwort vage bleibt, fragen Sie nach: „Woran merken Sie, dass ich bereit bin?“ und „Welchen Zeitraum sehen Sie?“

Das Ziel im ersten Gespräch ist nicht ein sofortiges Ja. Es ist ein Weg mit Kriterien und Datum. Ein sofortiges Ja ist oft mit Vorsicht zu genießen, wenn vorher keine Stelle frei war oder die Stufe nicht definiert war. Ein konkretes Nein ist oft besser als ein unbestimmtes Vielleicht.

Nach dem Gespräch: Die kurze Bestätigung

Schreiben Sie noch am selben oder nächsten Tag eine kurze E-Mail. Fassen Sie zusammen, was besprochen wurde, welche Kriterien genannt wurden, wer entscheidet und bis wann. Fragen Sie, ob Sie das richtig verstanden haben. So entsteht ein Nachweis, auf den Sie sich später beziehen können.

Beispiel: „Vielen Dank für das Gespräch. Ich halte fest: Sie sehen die Stufe X als erreichbar, wenn ich bis zum nächsten Quartal die Projektleitung für das Kundenprojekt übernehme und zwei neue Teammitglieder einarbeite. Die Entscheidung trifft die Bereichsleitung, ein Termin ist für den 15. des Folgemonats geplant. Habe ich das richtig zusammengefasst?“

Die Antwort lesen: Ja, noch nicht, Nein

Nach dem Gespräch oder nach der Entscheidung kommen drei Antworten.

Ja. Wenn die Stufe zugesagt wird, klären Sie, was sich vertraglich ändert: Titel, Aufgaben, Berichtslinie, Vergütung. Halten Sie fest, ab wann die Änderung gilt. Halten Sie ein mündliches Ja schriftlich fest und bestätigen Sie, was genau zugesagt wurde. Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB).

Noch nicht mit Kriterien und Datum. Das ist die beste Antwort für das erste Gespräch. Sie wissen, was fehlt, und bis wann erneut geprüft wird. Fragen Sie nach, wer den Fortschritt beurteilt und was ein Erfolg ist. Dann arbeiten Sie genau darauf hin. Wenn das Datum verstrichen ist, fragen Sie wieder.

Nein ohne Gründe. Ein pauschales Nein ohne Kriterien und ohne Datum ist wenig brauchbar. Fragen Sie nach: „Welche Kriterien fehlen, und wann können wir erneut sprechen?“ Wenn keine klare Antwort kommt, prüfen Sie, ob die Entwicklung in diesem Betrieb möglich ist. Ein solches Nein sagt Ihnen noch nicht, dass Sie gehen müssen. Es zeigt Ihnen aber, wie der Betrieb mit Entwicklung umgeht.

Bleiben, fragen oder gehen: Was Sie jetzt prüfen können

Nach dem Gespräch kennen Sie die Antwort. Daraus ergeben sich drei Wege.

Bleiben. Wenn die Kriterien klar sind und Sie sie erreichen können, lohnt es, im Betrieb zu bleiben und gezielt auf diese Kriterien hinzuarbeiten. Prüfen Sie, ob die Kriterien in Ihrer Hand liegen oder ob zusätzlich eine Stelle frei werden muss. Klären Sie, wer die Entscheidung beeinflusst. Halten Sie Ihre Fortschritte schriftlich fest und sprechen Sie sie in den nächsten Gesprächen an.

Fragen. Wenn Sie unsicher sind, ob die Stufe erreichbar ist oder ob die Kriterien realistisch sind, fragen Sie nach einem zweiten Gespräch. Bitten Sie um eine Einschätzung, was zwischen heute und der Stufe zählt. Fragen Sie auch den Betriebsrat, falls vorhanden, wie Beförderungen in Ihrem Betrieb ablaufen. Falls es einen Betriebsrat gibt, fragen Sie dort, ob und wie er bei Beförderungen in Ihrem Betrieb beteiligt ist.

Gehen. Wenn die Antwort pauschal negativ ist oder das Datum wiederholt verstreicht, prüfen Sie, ob Sie die gewünschte Stufe außerhalb des Betriebs erreichen können. Ein Wechsel ist leichter zu begründen, wenn Sie Ihre Ergebnisse und den Beleg dafür dokumentiert haben. Dann können Sie in Bewerbungen zeigen, was Sie übernommen haben, statt nur den Titel zu nennen.

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Häufige Fragen

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beförderung?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Beförderung ergibt sich aus den hier genannten Vorschriften nicht. Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB). Ob und wie eine Beförderung möglich ist, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach.

Was kann ich tun, wenn mir mehr Aufgaben übertragen wurden, aber keine Beförderung kommt?

Fragen Sie nach der Stufe und den Kriterien. Rechtlich führt eine Änderung der Aufgaben nicht automatisch zu einer höheren Vergütung. Für eine Beförderung prüfen Sie die Kriterien in Ihrem Betrieb. Sie können ein Gespräch führen, die zusätzlichen Aufgaben belegen und nach einem Datum für die Entscheidung fragen.

Kann ich mit dem Entgelttransparenzgesetz herausfinden, was andere in der Zielstufe verdienen?

Nur eingeschränkt. In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber können Sie nach § 10 EntgTranspG eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen und Auskunft über den Durchschnitt des monatlichen Bruttoentgelts und bis zu zwei Entgeltbestandteile verlangen. Das dient der Prüfung des Entgeltgleichheitsgebots und ist kein Anspruch auf eine Erhöhung.

Wie oft kann ich nach einer Beförderung fragen?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Praktisch richten Sie sich nach den genannten Kriterien und dem Datum. Wenn ein Datum verstreicht, fragen Sie erneut. Ein pauschales Nein ohne Gründe sollten Sie hinterfragen und um Kriterien und ein neues Datum bitten.

QuickInsight dient nur der Information. Es ist keine medizinische, rechtliche, finanzielle oder andere regulierte Beratung.

Quellen

Abgerufen am 31. Oktober 2026.