Kündigen ohne neuen Job: Das Risiko beginnt, bevor das Geld ausgeht

· Luciano Bullorsky

In Deutschland gilt, was hier zu Kündigungsfrist, Sperrzeit und Arbeitslosengeld steht. In Österreich und in der Schweiz weichen die Regeln ab; die amtlichen Seiten sind das AMS und arbeit.swiss.

Sie können kündigen, ohne den nächsten Job zu haben. Aber der Tag, an dem Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind, ist der falsche Messpunkt für das Risiko. Das Risiko beginnt früher: an dem Tag, an dem Sie aus Zeitdruck eine Stelle annehmen, die Sie abgelehnt hätten, solange Sie noch beschäftigt waren. Erspartes ist so viel wert wie das, was es Sie ablehnen lässt. Die Zahl, die Sie vor der Kündigung brauchen, ist deshalb der letzte Monat, in dem Sie sich ein Nein noch leisten können.

Dieser Text behandelt den Fall, zuerst zu kündigen und danach zu suchen, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland. Die Regeln weiter unten gelten für Deutschland.

Was sich am Tag der Kündigung ändert

Solange Sie eine Stelle haben, vergleichen Sie jedes Angebot mit dem Job, den Sie haben. Sie können eines ablehnen, und nichts passiert: Das Gehalt kommt weiter, und das nächste Angebot muss denselben Test bestehen.

Nach der Kündigung messen Sie jedes Angebot an einem Kontostand, der jeden Monat sinkt. Ein Angebot, das im ersten Monat durchgefallen wäre, kann im vierten vernünftig aussehen, obwohl es dasselbe Angebot ist. Verschoben hat sich nur der Vergleichsmaßstab.

Wer Monate an Ersparnissen zählt, übersieht das. Ein festes Polster sagt Ihnen, wann das Konto bei null ist, aber nicht, wann ein Nein zu teuer wird.

Was Ihr Polster Sie ablehnen lässt

„Freiheit“ ist zu vage, um damit zu planen. Schreiben Sie auf, wozu Sie weiter nein sagen können wollen:

  • Ein Angebot, über das Sie nicht verhandelt haben. Mit zwei Monaten Geld vor sich lautet die Antwort vielleicht „ich nehme trotzdem an“, und diese Antwort prägt, was Sie verlangen, auch wenn der Arbeitgeber sie nie erfährt.
  • Eine Gehaltskürzung. Die nächste Gehaltsverhandlung beginnt bei der Zahl, die Sie jetzt akzeptieren.
  • Das Problem, vor dem Sie gehen. Dieselbe Art von Führung, dieselben Arbeitszeiten, dieselbe Arbeit unter neuem Titel.
  • Eine kurze Frist. Um mehr Bedenkzeit zu bitten ist leichter, wenn Sie es sich leisten können, das Angebot zu verlieren.
  • Eine Stelle, auf die Sie sich nie beworben hätten. Eine niedrigere Ebene, ein Feld, das Sie nicht gewählt haben, ein Arbeitsweg, den Sie ausgeschlossen hatten.

Schreiben Sie diese Liste, solange Sie noch beschäftigt sind. Sie ist die Messlatte, die ein künftiges Angebot überspringen muss, gesetzt von jemandem, der noch nein sagen kann.

Der letzte Monat, in dem Sie sich ein Nein noch leisten können

Ein Angebot abzulehnen ergibt nur Sinn, wenn Sie danach noch eine weitere Suche führen können, bevor das Geld ausgeht. Das Datum, auf das es ankommt, liegt also vor dem Nullpunkt:

  1. Das Datum, an dem Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind. Erspartes geteilt durch die monatlichen Kosten. Rechnen Sie mit ein, was heute über Ihre Stelle läuft und mit ihr wegfiele. Jede Leistung, die noch nicht bewilligt ist, zählt als null.
  2. Eine Suche. Wie lange es in Ihrem Feld von der ersten Bewerbung bis zum ersten Gehalt dauert. Ihre eigene letzte Suche ist ein besserer Maßstab als jeder Durchschnitt. Wenn Sie es nicht wissen, fragen Sie zwei Personen, die kürzlich in eine ähnliche Stelle eingestellt wurden.
  3. Der letzte Monat, in dem Sie sich ein Nein noch leisten können. Das Datum aus Schritt 1 minus eine Suche. Nach diesem Monat heißt ein abgelehntes Angebot, darauf zu wetten, dass die nächste Suche schneller geht als die letzte.

Ein hypothetisches Beispiel, keine QuickInsight-Sitzung. Frau Keller hat acht Monate Kosten zurückgelegt. Ihre letzten beiden Suchen dauerten jeweils etwa vier Monate von der ersten Bewerbung bis zum ersten Gehalt. Ihre Ersparnisse sind im achten Monat aufgebraucht, und den letzten Monat, in dem sie sich ein Nein noch leisten kann, erreicht sie um den vierten. Vier Monate kann sie wählen, vier Monate nimmt sie, was kommt. Und das Wählen hilft nur, wenn sie ab der ersten Woche ernsthaft sucht.

Sie kann dieses Datum vor der Kündigung verschieben. Jeder Monat Kosten, den sie senkt oder mit einem Übergangseinkommen deckt, schiebt es hinaus. Mit der Suche zu beginnen, solange sie noch beschäftigt ist, und erst zu kündigen, wenn Gespräche laufen, schiebt es noch weiter hinaus, denn diese ersten Suchmonate gehen nicht vom Ersparten ab.

In Deutschland verschieben Kündigungsfrist und Sperrzeit dieses Datum

Einige Zahlen in dieser Rechnung stammen aus Gesetzen. Die folgenden Regeln betreffen Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann bei den Fristen abweichen.

Form und Zugang. Eine Kündigung braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Wirksam wird sie, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Ein Widerruf wirkt nur, wenn er vorher oder gleichzeitig zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Ab dem Zugang ist die alte Stelle kein Nein mehr, auf das Sie sich verlassen können.

Kündigungsfrist. Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Während einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, sind es zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein Tarifvertrag kann abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). Eine längere Frist im Arbeitsvertrag ist zulässig, aber für Ihre Kündigung darf keine längere Frist gelten als für die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 5 und 6 BGB). Bis zum Ende der Frist läuft das Gehalt weiter. Zählen Sie die Wochen aus Ihrem eigenen Vertrag, nicht aus einer Faustregel.

Sperrzeit. Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeiführt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, bekommt eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe. Für diese Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 SGB III). Die Sperrzeit dauert zwölf Wochen. Auf drei oder sechs Wochen verkürzt sie sich nur in den Fällen des § 159 Abs. 3 SGB III: auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis ohne eine Sperrzeit geendet hätte, auf sechs Wochen, wenn es innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder zwölf Wochen eine besondere Härte wären. Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindert sich außerdem die Anspruchsdauer, mindestens um ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Diese Minderung entfällt, wenn das Ereignis bei Entstehung des Anspruchs länger als ein Jahr zurückliegt (§ 148 Abs. 2 SGB III). Planen Sie also mit zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld und mit der kürzeren Anspruchsdauer. Eine kürzere Sperrzeit oder einen anerkannten wichtigen Grund haben Sie erst, wenn die Agentur für Arbeit ihn bestätigt.

Wichtiger Grund. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Agentur für Arbeit. Ihre Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III nennen als Beispiele unter anderem erheblichen psychischen Druck, Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Tatsachen aus Ihrem eigenen Bereich müssen Sie darlegen und nachweisen (§ 159 Abs. 1 SGB III). Ob Ihre Unterlagen genügen, entscheidet die Agentur, nicht dieser Text.

Arbeitsuchend melden. Unabhängig davon müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Ihrer Kenntnis vom Ende und dem Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Eine verspätete Meldung kann eine eigene Sperrzeit von einer Woche auslösen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 und Abs. 6 SGB III). Diese Sperrzeit mindert außerdem die Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit (§ 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III). Mit null zu planen heißt nicht, sich nicht zu melden.

Zeugnis. Bei Beendigung haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Verlangen erstreckt es sich auf Leistung und Verhalten, und es muss klar und verständlich formuliert sein (§ 109 GewO). Eine kurze Station, die Sie aus Geldnot annehmen, steht danach auch in Ihren Unterlagen.

Wann zuerst zu gehen die bessere Wahl ist

Wenn die Stelle Ihrer Gesundheit oder Sicherheit schadet oder Sie auf unsichere oder rechtswidrige Weise behandelt werden, ist diese Rechnung nicht mehr die Hauptfrage. Sich zu schützen geht vor, und eine Ärztin oder ein Arzt, eine Anwältin oder ein Anwalt oder ein Mensch, dem Sie vertrauen, kann bei dem helfen, was gerade passiert. Das Datum, an dem Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind, zählt für die Zeit danach. Es ist kein Grund, an einem Ort zu bleiben, der Ihnen schadet.

Auch Bleiben kann dieselbe Fähigkeit abnutzen. Wenn die Stelle Sie zu erschöpft lässt, um gut zu suchen, vergehen Monate ohne Gespräche, und Sie nehmen am Ende den ersten Ausweg, obwohl Sie noch beschäftigt sind. Beide Wege stehen vor derselben Frage: Welcher lässt Sie länger nein sagen?

Bevor Sie kündigen

Einen Test, der Ihnen die Antwort auf „Soll ich kündigen?“ abnimmt, gibt es nicht. Was sich prüfen lässt, sind die Zahlen und die Liste unten.

Schreiben Sie drei Dinge auf: den letzten Monat, in dem Sie sich ein Nein noch leisten können, die Liste dessen, was Sie ablehnen werden, und welcher Weg Sie länger nein sagen lässt, die Suche aus dieser Stelle heraus oder die Suche danach. Wenn nach der Kündigung ein Angebot kommt, das Ihre Liste verfehlt und Sie trotzdem lockt, fragen Sie sich, ob das Angebot besser geworden ist oder Ihr Polster kürzer. Vergleichen Sie dann, wo ein Ja und wo ein Nein Sie jeweils hinführt, bevor Sie antworten.

Die Position, aus der Sie entscheiden

Wie lange Sie ohne Gehalt auskommen, wie lange eine Suche in Ihrem Feld dauert und was Sie ablehnen würden, gehört zur Position, aus der Sie entscheiden. Das kommt vor der Entscheidung selbst.

Ihr Erspartes sagt Ihnen, wie lange das Geld reicht. Es sagt nicht, wie lange eine Suche für jemanden mit Ihrem Hintergrund dauert, und auch nicht, ob Sie spät in der Suche ein schlechtes Angebot noch ablehnen könnten. Vielleicht zählen Sie Monate, als wäre die Suche der leichte Teil. Oder Ihr Hintergrund öffnet Möglichkeiten, die Sie noch nicht in Betracht gezogen haben.

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Häufige Fragen

Soll ich kündigen, ohne einen neuen Job zu haben?

Das kann tragen, wenn Ihr Erspartes nach einem Nein zu einem schlechten Angebot noch für eine ganze Suche reicht, oder wenn die Stelle Ihre Gesundheit oder Sicherheit angreift. Sonst vergleichen Sie bei einer Suche aus der Stelle heraus jedes Angebot mit dem Job, den Sie haben, und nicht mit einem sinkenden Kontostand. Rechnen Sie vor der Kündigung den letzten Monat aus, in dem Sie sich ein Nein noch leisten können. Arbeitslosengeld, das noch nicht bewilligt ist, setzen Sie auf null.

Wie viel sollte ich gespart haben, bevor ich ohne neue Stelle gehe?

Eine feste Zahl von Monaten passt nicht für alle. Vergleichen Sie Ihr Erspartes mit der tatsächlichen Dauer einer Suche in Ihrem Feld. Wer ein schlechtes Angebot noch ablehnen will, braucht nach diesem Nein noch Geld für eine ganze Suche.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Nicht ohne Weiteres. Wer in Deutschland ohne wichtigen Grund selbst kündigt und die Arbeitslosigkeit dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in der der Anspruch ruht. Bei zwölf Wochen mindert sich zusätzlich die Anspruchsdauer, mindestens um ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Liegt das Ereignis bei Entstehung des Anspruchs länger als ein Jahr zurück, entfällt die Minderung der Anspruchsdauer (§ 148 Abs. 2 SGB III). Ob ein wichtiger Grund vorliegt oder die Sperrzeit kürzer ausfällt, entscheidet die Agentur für Arbeit. Bis dahin planen Sie mit null und melden sich trotzdem rechtzeitig arbeitsuchend.

Was ist, wenn die Arbeit meiner Gesundheit schadet?

Schützen Sie zuerst Ihre Gesundheit, mit ärztlicher oder anderer fachlicher Hilfe. Das Datum, an dem Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind, hilft bei der Planung danach. Es ist kein Grund, in einer Stelle zu bleiben, die Ihnen schadet.

QuickInsight dient ausschließlich der Information. Das ist keine medizinische, rechtliche, finanzielle oder sonstige regulierte Beratung. Wenn Sie in einer Krise sind, holen Sie sich zuerst menschliche Hilfe. Für Ihren eigenen Fall sprechen Sie mit der Agentur für Arbeit oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Quellen

Abgerufen am 24. Oktober 2026. Gesetze und Weisungen ändern sich. Lesen Sie die Quelle, bevor Sie handeln.