Sie machen die Arbeit von zwei Leuten. Vielleicht ist jemand aus dem Team gegangen, vielleicht wurde eine Stelle nie nachbesetzt, vielleicht ist die Firma gewachsen und hat die Arbeit einfach bei Ihnen abgelegt. Am Anfang hieß es: übergangsweise. Irgendwann merken Sie, dass aus der Übergangszeit ein Zustand geworden ist, der niemandem auffällt außer Ihnen.
Ob diese Lage vorübergehend ist, hängt davon ab, ob jemand einen Plan hat, sie zu beenden: eine Ausschreibung, ein Datum, ein Budget, ein Name. Ohne einen belastbaren Plan ist die doppelte Last faktisch die neue Stelle. Dann entscheiden Sie, ob Sie sie annehmen, etwas dafür verlangen oder einen Teil abgeben.
Die Last sichtbar machen
Schreiben Sie auf, was regelmäßig bei Ihnen liegt: jede wiederkehrende Aufgabe, wer sie vorher gemacht hat, wie viel Zeit sie kostet und was liegen bleibt, wenn Sie sie erledigen. Listen Sie auch kleine Aufgaben, die einzeln harmlos wirken, zusammen aber Stunden fressen.
Die Liste macht die Last sichtbar; sie ist die Grundlage für jede Frage, die Sie gleich stellen. Die Liste hilft der verantwortlichen Person, das Ausmaß der Zusatzlast zu erkennen. Ein hypothetischer Fall: Eine Person übernimmt nach dem Weggang eines Teammitglieds zusätzlich den Posteingang, die Reiseabrechnung und die Vorbereitung der Teamrunde. Jede Aufgabe kostet nur wenig Zeit, aber zusammen blockieren sie den Vormittag. Die Liste zeigt das in einer Zeile pro Aufgabe.
Mehr vom Gleichen oder eine andere Stelle?
Trennen Sie zusätzliche Arbeit auf derselben Ebene von höherer Arbeit. Mehr vom Gleichen ist zum Beispiel: Sie bearbeiten zwei Kundengruppen, zwei Produkte oder zwei Schichten an Routinevorgängen. Höhere Arbeit ist, wenn Sie plötzlich Ergebnisverantwortung tragen, über Budgets entscheiden oder Mitarbeitende führen, obwohl Sie dafür nicht eingestellt sind.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil Sie für beide Fälle verschieden verhandeln. Für mehr vom Gleichen brauchen Sie Entlastung oder Zeitausgleich. Für höhere Arbeit brauchen Sie eine andere Stelle oder einen anderen Rahmen: Titel, Vergütung, Weisungsbefugnis, Berichtsweg. Ein hypothetischer Fall: Eine Sachbearbeiterin übernimmt die vollständige Reisekostenprüfung einer Kollegin. Das ist mehr vom Gleichen. Wenn dieselbe Person zusätzlich den Abschluss der Abteilung verantwortet, ist das höhere Arbeit. Beides kann gleichzeitig vorkommen.
Fragen Sie nach Prioritäten
Nachdem die Liste steht, stellen Sie die präzisere Frage: „Welche dieser Aufgaben soll ich weglassen?“ Das zwingt zu einer Entscheidung. Wenn die Antwort lautet „Nichts, alles ist wichtig“, fragen Sie weiter: „Was passiert, wenn X liegen bleibt? Bis wann muss Y fertig sein? Wer übernimmt Z, wenn ich im Urlaub bin?“
Halten Sie die Antwort schriftlich fest, in einer E-Mail oder einer kurzen Notiz mit Datum. „Alles wichtig“ ist keine Priorisierung. Ohne Reihenfolge entscheiden Sie jeden Tag allein, was liegen bleibt, und tragen das Risiko. Wenn Sie fragen, legen Sie die Entscheidung dorthin, wo die Verantwortung liegt.
Was Sie fordern können
Was Sie fordern können, hat zwei Seiten: das Recht und die Stelle.
Rechtlich gilt:
- Sie haben Anspruch auf mindestens den Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 MiLoG). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (§ 1 MiLoV5). Das ist eine Untergrenze, kein Ziel.
- Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB). Es gibt keine Norm, die ein allgemeines Recht auf eine individuelle Erhöhung über das Vereinbarte hinaus begründet oder vorsieht, dass eine Änderung der Aufgaben das Gehalt erhöht. Was Sie bekommen, steht im Vertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
- Zur Prüfung des Entgeltgleichheitsgebots haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG. Sie benennen in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit und können Auskunft über den Durchschnitt des monatlichen Bruttoentgelts und bis zu zwei Bestandteile verlangen. Das Verlangen braucht Textform und kann nicht vor Ablauf von zwei Jahren erneut gestellt werden, außer bei wesentlicher Änderung. Der Anspruch besteht nach § 12 Abs. 1 nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten desselben Arbeitgebers. Er gibt keinen Anspruch auf eine Erhöhung.
- Die Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 7. Juni 2026 umzusetzen (Art. 34 Abs. 1). Am 26. Oktober 2026 listet EUR-Lex keine mitgeteilten Maßnahmen Deutschlands; laut BT-Drs. 21/7026 (8. Juli 2026) hat das BMBFSFJ die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen; das Gesetzgebungsverfahren folgt danach. Geltender Text bleibt das EntgTranspG.
In der Verhandlung verlangen Sie eine konkrete Antwort: eine Nachbesetzung mit Datum, ein Budget, ein Name der verantwortlichen Person, eine Änderung Ihres Titels oder Ihrer Vergütung, oder die Abgabe bestimmter Aufgaben. Eine echte Antwort enthält mindestens eines dieser Elemente. „Wir schauen“ ist keine Antwort. Wenn Sie über Ihre Vergütung sprechen möchten, finden Sie mehr in unserem Text zur Gehaltserhöhung.
Erschöpfung ist ein Signal
Wenn Sie dauerhaft schlecht schlafen, gereizt sind, sich morgens nicht erholt fühlen oder körperliche Beschwerden bemerken, kann das auf eine zu hohe Belastung hinweisen. Dann sollten Sie zuerst Ihre Gesundheit schützen und das mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt besprechen. In Deutschland ergeben sich die Regeln zu Arbeitszeit und Überstunden vor allem aus dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Im Betrieb ist der Betriebsrat, falls vorhanden, die richtige Stelle. Gesetzestexte finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Arbeit abgeben, ohne den Ruf zu beschädigen
Wenn Sie sich entscheiden, einen Teil der Last abzugeben, machen Sie das als Vorschlag, nicht als Ankündigung. Bringen Sie Ihre Liste mit, benennen Sie, was Sie weiter übernehmen können, und schlagen Sie eine Reihenfolge vor. „Ich kann ab nächster Woche A und B weitermachen, C nicht mehr, weil D und E Vorrang haben. Wie verteilen wir C?“ Das wirkt als bewusste Priorisierung, nicht als Verweigerung.
Bitten Sie um eine Entscheidung und halten Sie sie fest. Wer etwas ablehnt, ohne Alternative zu nennen, lässt offen, was mit C passiert. Lassen Sie das nicht unausgesprochen. Eine Notiz nach dem Gespräch genügt: „Wie besprochen übernehme ich ab Montag nicht mehr X; die Übergabe an Y ist bis Freitag geklärt.“ Damit zeigen Sie, dass Sie rechtzeitig gewarnt und eine Lösung gesucht haben.
Ihre Position: bleiben, fordern oder abgeben
Sie haben drei Möglichkeiten. Wenn Sie bleiben möchten, legen Sie die Liste vor und verlangen Sie einen Plan mit Datum, Name und Budget. Wenn Sie bleiben und fordern möchten, nennen Sie konkret, was Sie für die doppelte Arbeit wollen: eine Nachbesetzung mit Termin, eine Änderung Ihres Vertrags, eine andere Aufgabe. Wenn Sie gehen möchten, dokumentieren Sie, was Sie getragen haben, damit der nächste Arbeitgeber die Last und die Leistung sehen kann.
Was Sie unabhängig vom Weg prüfen müssen: Gibt es jemanden, der die Lücke schließen darf und soll? Hat diese Person ein Datum und ein Budget? Wer entscheidet, was liegen bleibt, wenn niemand kommt? Solange diese Fragen ohne Antwort bleiben, entscheiden Sie jede Woche neu, ob Sie die neue Stelle annehmen. Schreiben Sie heute die Liste.
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf mehr Gehalt, weil ich die Arbeit von zwei Leuten mache?
Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB). Es gibt keine Norm, die ein allgemeines Recht auf eine individuelle Erhöhung über das Vereinbarte hinaus begründet oder vorsieht, dass eine Änderung der Aufgaben das Gehalt erhöht. Eine Erhöhung entsteht nur, wenn Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen oder Sie und der Arbeitgeber sie vereinbaren. Die Untergrenze ist der Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 MiLoG).
Was bringt der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz?
In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten desselben Arbeitgebers können Beschäftigte eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen und Auskunft über den Durchschnitt des monatlichen Bruttoentgelts und bis zu zwei Bestandteile verlangen (§ 10, § 12 Abs. 1 EntgTranspG). Das Verlangen braucht Textform und kann vor Ablauf von zwei Jahren nur bei wesentlicher Änderung wiederholt werden. Er begründet keinen Anspruch auf eine Erhöhung.
Wo finde ich die Regeln zu Arbeitszeit und Überstunden?
In Deutschland ergeben sich die Regeln vor allem aus dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Gesetzestexte finden Sie auf gesetze-im-internet.de. Im Betrieb ist der Betriebsrat, falls vorhanden, die richtige Stelle für Fragen zur Arbeitszeit.
Wie gebe ich Aufgaben ab, ohne unzuverlässig zu wirken?
Schreiben Sie auf, welche Aufgaben Sie nicht mehr übernehmen können, und schlagen Sie eine Reihenfolge oder eine Alternative vor. Fragen Sie, was liegen bleiben darf und wer übernimmt. Halten Sie die Entscheidung nach dem Gespräch schriftlich fest. So haben Sie rechtzeitig gewarnt und eine Lösung gesucht.
QuickInsight dient nur der Information. Es ist keine medizinische, rechtliche, finanzielle oder andere regulierte Beratung. Wenn es mehr als die Arbeit ist, sprechen Sie mit jemandem, und wenn Sie in einer Krise sind, rufen Sie die TelefonSeelsorge an (0800 111 0 111, kostenlos, rund um die Uhr). Im Notfall rufen Sie die 112.
Quellen
Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- Vereinbarte Vergütung: § 611a BGB
- Mindestlohn: § 1 MiLoG
- Auskunftsanspruch: § 10 EntgTranspG
- Reichweite: § 12 EntgTranspG
- EUR-Lex, nationale Umsetzungsmaßnahmen, Richtlinie (EU) 2023/970: EUR-Lex, nationale Umsetzungsmaßnahmen, Richtlinie (EU) 2023/970
- Richtlinie (EU) 2023/970, Artikel 34: Richtlinie (EU) 2023/970, Artikel 34
- Bundestag, Drucksache 21/7026: Bundestag, Drucksache 21/7026
- Höhe des Mindestlohns: § 1 MiLoV5