Gegenangebot vom Arbeitgeber: Lassen Sie es sich schriftlich geben, bevor Sie antworten

· Luciano Bullorsky

In Deutschland gilt, was hier zu Kündigung, Änderungskündigung und Kündigungsfrist steht. In Österreich und in der Schweiz weichen die Regeln ab; die amtlichen Seiten sind das AMS und arbeit.swiss.

Ihr Arbeitgeber hat auf Ihre Kündigung mit einem Gegenangebot reagiert, und jemand wartet auf Ihre Antwort. Bevor Sie entscheiden, lassen Sie sich das Gegenangebot schriftlich geben, sagen Sie dem neuen Arbeitgeber, wann Sie antworten, und setzen Sie sich ein Datum, das vor dessen Frist liegt.

Ob Sie bleiben sollten, ist eine eigene Frage. Dieser Text behandelt die Tage dazwischen: worum Sie bitten, was Sie wem sagen und wie Sie antworten, wenn Sie entschieden haben. Die Regeln, die er nennt, gelten für Arbeitsverhältnisse in Deutschland.

Was Sie bisher haben

Ein Gegenangebot kommt meist in einem Gespräch. Ihre Führungskraft oder jemand aus der Personalabteilung sagt Ihnen, was möglich wäre: mehr Gehalt, ein neuer Titel, ein anderes Projekt, ein Gespräch über Ihre Rolle im nächsten Jahr. Sie gehen mit Notizen aus dem Raum. Vom neuen Arbeitgeber haben Sie dagegen schon ein Schreiben.

Sie vergleichen also zwei verschiedene Dinge. Das neue Angebot hat Konditionen auf Papier. Das Gegenangebot besteht zu diesem Zeitpunkt aus Aussagen. Manche davon können zu Konditionen werden. Andere sind Absichten, die von einem Budget, einer Führungskraft oder einer Gehaltsrunde abhängen, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Teilen Sie, was Sie gehört haben, in zwei Listen:

  • Konditionen: eine Zahl, ein Datum, ein Titel, an wen Sie berichten. Dinge, die heute jemand in einen Brief schreiben könnte.
  • Absichten: „Wir schauen uns Ihre Rolle im nächsten Jahr an“, „Hier haben Sie Luft nach oben“, „Wir finden ein besseres Projekt für Sie“. Das kann ehrlich gemeint sein. Konditionen sind es noch nicht.

Aus einer Absicht kann eine Kondition werden. „Ab 1. März sind Sie Senior, von Ihrer Bereichsleiterin freigegeben“ ist eine Kondition. „Wir prüfen Ihre Stufe in der nächsten Runde“ ist keine, solange Datum und zuständige Person fehlen.

Lassen Sie es sich schriftlich geben

Schreiben Sie eine E-Mail, in der Sie um das Gegenangebot in Schriftform bitten. Kurz und sachlich: Sie nehmen das Angebot ernst und möchten die Konditionen sehen, bevor Sie antworten.

Bitten Sie um:

  1. Grundgehalt und Stichtag. Eine Erhöhung, die ab der nächsten Gehaltsrunde gilt, ist ein anderes Angebot als eine, die diesen Monat beginnt.
  2. Titel oder Stufe, falls sich daran etwas ändert.
  3. Aufgaben und Führungskraft. Hat man Ihnen ein anderes Projekt oder Team angeboten, soll es mit Namen und Startdatum im Schreiben stehen.
  4. Bonus und Bedingungen. Gibt es eine Halteprämie, fragen Sie, ob Sie sie zurückzahlen müssen, wenn Sie vor einem bestimmten Datum gehen.
  5. Alles, was für später versprochen wird, mit Datum und dem Namen der Person, die dafür zuständig ist.
  6. Was aus Ihrer Kündigung wird. In Deutschland wird eine schriftliche Kündigung mit dem Zugang wirksam. Ein Widerruf wirkt nur, wenn er vorher oder gleichzeitig zugeht (§ 623 BGB, § 130 Abs. 1 BGB). Danach können Sie die Kündigung nicht mehr allein zurücknehmen. Wenn Sie bleiben, brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis zu den neuen Konditionen fortgesetzt wird und die Kündigung gegenstandslos ist.

Wie Ihr Arbeitgeber auf diese E-Mail antwortet, sagt ebenfalls etwas. Ein Unternehmen, das die Konditionen in ein, zwei Tagen schriftlich schickt, hat sich zumindest auf dem Papier darauf festgelegt. Heißt die Antwort „Lassen Sie uns darüber sprechen“, oder steht im Schreiben weniger, als Sie gehört haben, dann zählt die schriftliche Fassung. Vergleichen Sie mit ihr.

Steht im Schreiben dagegen eine Kündigung des Arbeitgebers zusammen mit dem Angebot, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, handelt es sich um eine Änderungskündigung. Soweit die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein kann (§ 1 KSchG), können Sie das Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist: Sie arbeiten zu den neuen Bedingungen weiter und lassen die Änderung gerichtlich prüfen. Den Vorbehalt erklären Sie innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 2 KSchG). Die Klage beim Arbeitsgericht erheben Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, beginnen diese drei Wochen erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung (§ 4 Satz 4 KSchG). Holen Sie in diesem Fall eine Fachperson dazu, bevor die Frist läuft.

Halten Sie den neuen Arbeitgeber auf dem Laufenden

Der neue Arbeitgeber wartet, während Sie das klären. Was Sie ihm sagen können, hängt davon ab, wo Sie stehen.

Haben Sie sein Angebot noch nicht angenommen, können Sie sagen, dass Ihr jetziger Arbeitgeber einen Vorschlag gemacht hat und dass Sie bis zu einem bestimmten Datum antworten. Die Einzelheiten schulden Sie ihm nicht. Nutzen Sie das Gegenangebot nur dann, um beim neuen Arbeitgeber nachzuverhandeln, wenn Sie annehmen würden, sobald er gleichzieht. Er kann nein sagen oder die Frage als Zeichen lesen, dass Sie nicht überzeugt sind. Rechtlich gilt eine Annahme unter Änderungen als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Ein „Ja, wenn das Gehalt höher ist“ kann das ursprüngliche Angebot also beenden.

Haben Sie schon angenommen, besteht in aller Regel bereits ein Vertrag. Das Gegenangebot anzunehmen heißt dann, diesen Vertrag wieder zu lösen. Das kostet etwas beim neuen Arbeitgeber und vielleicht bei der Person, die Sie empfohlen hat. Lesen Sie außerdem, was Ihr unterschriebener Vertrag für den Fall regelt, dass Sie die Stelle nicht antreten. Bedenkzeit beim Jobangebot erklärt, wann sich eine Zusage noch widerrufen lässt.

Haben Sie gekündigt, ohne das neue Angebot schriftlich angenommen zu haben, kann sich dieses Angebot noch ändern. Was das für Ihre Rechnung bedeutet, zeigt Kündigen ohne neuen Job.

Setzen Sie sich ein eigenes Datum

Von außen laufen zwei Fristen: die Annahmefrist des neuen Arbeitgebers und Ihre Kündigungsfrist. Steht in Ihrem Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes, beträgt die gesetzliche Frist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Wählen Sie ein Datum vor der Annahmefrist des neuen Arbeitgebers und vor Ihrer Kündigungsfrist. Sagen Sie Ihrem jetzigen Arbeitgeber, wann Sie antworten und dass Sie die Konditionen bis dahin schriftlich brauchen.

Legen Sie jetzt fest, was Sie tun, wenn das Schreiben bis zu Ihrem Datum nicht da ist. Lassen Sie das offen, entscheidet die Verzögerung für Sie: Die Frist des neuen Arbeitgebers läuft ab, und das Gegenangebot bleibt als einzige Möglichkeit.

Brauchen Sie vom neuen Arbeitgeber mehr Zeit, fragen Sie einmal, mit Datum und Grund. Wie das geht, steht in Bedenkzeit beim Jobangebot.

Antworten

Wenn Sie entschieden haben, antworten Sie beiden Seiten möglichst am selben Tag.

Lehnen Sie das Gegenangebot ab, bedanken Sie sich, sagen Sie, dass Sie beim Wechsel bleiben, und bestätigen Sie Ihren letzten Arbeitstag schriftlich. Sie müssen nicht über die Konditionen streiten oder sagen, was Sie umgestimmt hätte. Bei der Beendigung haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Verlangen auch zu Leistung und Verhalten (§ 109 GewO). Die Absage ändert daran nichts.

Nehmen Sie es an, antworten Sie auf das Schreiben mit den Konditionen und lassen Sie sich bestätigen, dass die Kündigung gegenstandslos ist und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Danach informieren Sie den neuen Arbeitgeber, wenn möglich telefonisch, und schicken eine kurze schriftliche Nachricht hinterher.

Ein Beispiel

Hypothetisches Beispiel, keine Sitzung bei QuickInsight. Die Einzelheiten sind erfunden. Frau Kaya ist Datenanalystin und hat gekündigt, nachdem sie ein Angebot als Senior-Analystin bekommen hatte. Ihr Vorgesetzter bat sie zu einem Gespräch und bot ihr eine Erhöhung auf das neue Gehalt an, eine Beförderung „in der nächsten Runde“ und einen Wechsel ins Pricing-Team, also die Arbeit, die sie eigentlich wollte.

Sie schrieb die E-Mail. Das Schreiben, das zwei Tage später kam, enthielt die Erhöhung ab dem Folgemonat. Zur Beförderung hieß es „Prüfung in der Märzrunde“, ohne Stufe. Der Wechsel ins Pricing-Team stand nicht darin.

Das schriftliche Gegenangebot war also ein gleich hohes Gehalt in derselben Rolle. Beförderung und Teamwechsel waren weiterhin Absichten. Aus der Frage „Bleibe ich für mehr Geld, eine Beförderung und ein besseres Team?“ wurde „Bleibe ich für mehr Geld?“. Ob die Antwort ja lautete, hing davon ab, warum sie überhaupt angefangen hatte zu suchen.

Die Position, aus der Sie entscheiden

Wie sehr Sie auf schriftliche Konditionen drängen und wie lange Sie den neuen Arbeitgeber warten lassen können, hängt davon ab, was Sie täten, wenn eine Seite abspringt. Entscheidend sind Ihr Erspartes, wie schnell Sie in Ihrem Feld ein anderes Angebot fänden und wie sehr Ihr jetziger Arbeitgeber auf Ihre Arbeit angewiesen ist. Bräuchten Sie Monate für ein neues Angebot, kostet es mehr, dieses zu verlieren, während Sie auf das Schreiben warten, als wenn Sie in wenigen Wochen ein anderes fänden.

Ob Sie das Gegenangebot annehmen oder ablehnen, legt Sie auf eine von zwei Positionen fest, und die schriftlichen Konditionen zeigen jeweils nur einen Teil davon. Ein Position Audit sieht sich den Rest an, bevor Sie antworten.

Ein Position Audit liest Ihre Laufbahn so, wie ein Investor eine Position liest. Es fragt, was Sie wirklich haben, was Sie überschätzen könnten, was gegen Sie arbeitet und was Sie vor dem Schritt noch ändern können. Sie bekommen eine klarere Sicht darauf, womit Sie rechnen können, wo Sie exponiert sind und was Sie prüfen oder verbessern sollten, bevor Sie handeln.

Ein echtes Position Audit ansehen →

Ein Sharp First Read ist eine kostenlose, KI-gestützte schriftliche Einschätzung, die herausarbeitet, was bei Ihrer Entscheidung am meisten zählt, und Ihnen hilft, den nächsten Schritt zu schärfen.

Kostenlosen Sharp First Read anfordern →

Wie QuickInsight Entscheidungen analysiert

Häufige Fragen

Soll ich mir das Gegenangebot schriftlich geben lassen?

Ja. Bitten Sie per E-Mail oder Brief um Gehalt, Stichtag, Titel oder Stufe und jede Änderung bei Aufgaben, Führungskraft oder Bonus. Für eine Änderung, die erst später kommen soll, brauchen Sie ein Datum und den Namen der Person, die dafür zuständig ist. Haben Sie schon gekündigt, gehört die schriftliche Bestätigung dazu, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Will Ihr Arbeitgeber nichts aufschreiben, vergleichen Sie ein schriftliches Angebot mit einem Gespräch.

Wie lange kann ich mir mit der Antwort Zeit lassen?

Die Grenze setzt meist die andere Seite: die Annahmefrist des neuen Arbeitgebers und Ihre Kündigungsfrist. Wählen Sie ein Datum vor der Annahmefrist des neuen Arbeitgebers und vor Ihrer Kündigungsfrist, sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, wann Sie antworten, und legen Sie fest, was Sie tun, wenn die schriftlichen Konditionen bis dahin nicht da sind.

Soll ich dem neuen Arbeitgeber vom Gegenangebot erzählen?

Haben Sie das neue Angebot noch nicht angenommen, können Sie sagen, dass Sie einen Vorschlag Ihres jetzigen Arbeitgebers prüfen und bis wann Sie antworten. Haben Sie schon angenommen, besteht in aller Regel bereits ein Vertrag. Das Gegenangebot anzunehmen heißt dann, diesen Vertrag wieder zu lösen, und so sollten Sie die Entscheidung auch behandeln.

Wie lehne ich ein Gegenangebot ab?

Bedanken Sie sich, sagen Sie, dass Sie beim Wechsel bleiben, und bestätigen Sie Ihren letzten Arbeitstag schriftlich. Sie müssen nicht über die Konditionen streiten oder erklären, was darin hätte stehen müssen.

QuickInsight informiert. Das ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Kündigung noch widerrufen werden kann, was Ihr unterschriebener Vertrag regelt oder ob ein Schreiben eine Änderungskündigung ist, klärt eine Fachperson am Dokument.

Quellen

Abgerufen am 25. Oktober 2026. Keine Einordnung Ihres Schreibens.