Gehaltserhöhung unter der Inflation: Sollten Sie das ansprechen?

· Luciano Bullorsky

Sie haben eine Gehaltserhöhung bekommen, und sie liegt unter der offiziellen Inflationsrate. Dann kaufen Sie mit dem neuen Gehalt weniger als im Vorjahr, obwohl auf dem Papier mehr dasteht. Der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die Veränderung zum Vorjahresmonat oder zum Vorjahr heißt Teuerungsrate. Der Index ist ein Durchschnitt und kann von Ihren persönlichen Kosten abweichen.

Die Teuerung allein ist beim Arbeitgeber ein schwaches Argument. Sie zeigt, dass das Leben teurer wird. Sie belegt nicht, dass Ihre Arbeit mehr wert ist. Für ein Gespräch brauchen Sie beides: die Inflationszahl als Kontext und einen Beleg Ihrer Leistung und des Marktes. Sonst reden Sie über Preise, auf die der Arbeitgeber keinen direkten Einfluss hat.

Dieser Text führt Sie durch die Prüfung: die Zahlen, der Zeitpunkt, das Gespräch und die Rechtslage, wenn Sie in Deutschland beschäftigt sind.

Prüfen Sie die Zahlen

Notieren Sie die offizielle Teuerungsrate für den Zeitraum, den Ihre Erhöhung abdecken soll. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich den Verbraucherpreisindex. Die Veränderung zum Vorjahresmonat oder zum Vorjahr ist die Teuerungsrate. Der Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Er ist ein Durchschnitt und muss nicht Ihre persönliche Teuerung abbilden. Wenn Ihre Miete, Energie oder Lebensmittel stärker gestiegen sind als der Durchschnitt, ist Ihre persönliche Belastung höher. Das ist ein Hinweis, aber für sich genommen kein Verhandlungsargument.

Legen Sie den Zeitraum fest, den die Erhöhung abdeckt. Eine Erhöhung im Januar, die für das Kalenderjahr gelten soll, vergleichen Sie mit der Teuerung zum Vorjahr. Eine Erhöhung, die erst im September greift, deckt einen anderen Zeitraum ab. Der Vergleich ist nur sauber, wenn beide Zeiträume übereinstimmen.

Lohnt sich das Gespräch?

Prüfen Sie, wie das Unternehmen dasteht: Werden Stellen abgebaut, Umsatzziele verfehlt oder Einstellungen verschoben? Ob Sie fragen dürfen, hängt nicht von der Unternehmenslage ab. Sie beeinflusst, wie Sie das Gespräch führen. Fragen Sie im Betrieb nach dem Zeitpunkt, zu dem über Gehälter entschieden wird, und legen Sie Ihre Bitte davor. Haben viele dieselbe Erhöhung bekommen, ist die Inflationslücke ein betriebliches Thema. Dann ist der Betriebsrat, falls vorhanden, oder die Personalabteilung der richtige Weg, um zu klären, ob eine allgemeine Anpassung geplant ist. Haben nur Sie diese Erhöhung bekommen, geht es um Ihre individuelle Einordnung.

Kennen Sie den üblichen Zyklus: Gibt es jährliche Gespräche? Wann endet das Geschäftsjahr? Wer entscheidet über Gehälter? Diese Fragen klären, ob Sie vor oder nach der Entscheidung sprechen. Ein Gespräch nach der Entscheidung ist möglich, hat aber weniger Spielraum.

So sprechen Sie es an

Formulieren Sie es als Frage zu Ihrer Gehaltsentwicklung und sprechen Sie über Ihre Leistung und den Markt, statt über allgemeine Preise zu klagen. Sie nennen keine Prozentzahl, weil sich Prozentzahlen auf Ihr jetziges Gehalt beziehen und wenig über den Wert der Arbeit sagen. Sie nennen Ihre Leistung, den Markt und die Frage, was gelten müsste.

Ein hypothetisches Beispiel: Sie haben im letzten Jahr zwei Projekte abgeschlossen und ein neues Werkzeug eingeführt. Sie sagen: „Die offizielle Teuerung liegt über meiner Erhöhung. Meine Aufgaben haben sich so verändert: X und Y. Vergleichbare Stellen liegen bei Z. Was müsste gelten, wer entscheidet, und bis wann?“ Sie vermeiden Preissteigerungen als Begründung; Sie nutzen die Teuerung nur als Rahmen. Mehr zum Aufbau einer solchen Bitte finden Sie in unserem Artikel Gehaltserhöhung verlangen.

Vermeiden Sie Sätze wie „Alles wird teurer“. In vielen Fällen orientiert sich der Arbeitgeber an Leistung und Markt; die Teuerung allein genügt daher oft nicht als Begründung.

Tarifverträge und betriebliche Regeln

Ob ein Tarifvertrag die Vergütung an den Verbraucherpreisindex bindet, steht im Tarifvertrag selbst. Die hier geprüften Rechtsquellen enthalten keine allgemeine Regel, die Tariferhöhungen automatisch an den Index koppelt. Wenn Sie tarifgebunden sind, prüfen Sie den Tarifvertrag oder fragen Sie die Gewerkschaft oder den Betriebsrat. Wenn es einen Betriebsrat gibt, fragen Sie dort nach, wie Erhöhungen in Ihrem Betrieb entschieden werden, bevor Sie eine Zahl nennen.

Ob es eine betriebliche Regel zur Inflationsanpassung gibt, erfahren Sie nur im Betrieb. Halten Sie die Antwort schriftlich fest, wenn es eine feste Regel gibt.

Was das Gesetz Ihnen sichert

Es gibt eine Untergrenze: Anspruch auf mindestens den Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 MiLoG). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (§ 1 MiLoV5). Das ist eine Untergrenze, kein Ziel.

Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB). Es gibt keine Norm, die ein allgemeines Recht auf eine individuelle Erhöhung über das Vereinbarte hinaus begründet oder vorsieht, dass eine Änderung der Aufgaben das Gehalt erhöht.

Zur Prüfung des Entgeltgleichheitsgebots haben Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch (§ 10, § 12 Abs. 1 EntgTranspG). Sie benennen in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit und können Auskunft über den Durchschnitt des monatlichen Bruttoentgelts und bis zu zwei Bestandteile verlangen. Das Verlangen braucht Textform; vor Ablauf von zwei Jahren nach dem letzten Verlangen erneut nur bei wesentlicher Änderung (§ 10 Abs. 2). Ein Anspruch auf eine Erhöhung folgt daraus nicht.

Die Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 7. Juni 2026 umzusetzen (Art. 34 Abs. 1). Am 26. Oktober 2026 listet EUR-Lex keine mitgeteilten Maßnahmen Deutschlands; laut BT-Drs. 21/7026 (8. Juli 2026) hat das BMBFSFJ die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen, das Gesetzgebungsverfahren folgt danach. Geltender Text bleibt das EntgTranspG.

Wenn die Antwort nein ist

Fragen Sie nach dem Datum, zu dem erneut geprüft wird, und nach den Kriterien, die dafür gelten. Halten Sie die Antwort schriftlich fest: „Welche Ergebnisse müssten bis wann vorliegen, und wer entscheidet dann?“ Bitten Sie um das, was ohne Gehaltserhöhung möglich ist: Weiterbildung, veränderte Aufgaben, ein festes Datum für die nächste Prüfung, zusätzliche Urlaubstage, ein Zeugnis. Ein Nein zu einer Zahl ist damit nicht wertlos, wenn es einen Weg beschreibt.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt wird, prüfen Sie den Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Daraus folgt keine Erhöhung, aber ein Bild davon, ob der Unterschied am Geschlecht liegen könnte.

Ihre Position: bleiben, fragen oder gehen

Sie können auf die vereinbarte Vergütung zählen, nicht auf eine automatische Inflationsanpassung. Sie können prüfen, ob Ihr Vertrag, ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Regel eine Anpassung vorsieht. Sie können den Auskunftsanspruch nutzen, wenn er besteht, um zu sehen, ob gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt wird. Über das Vereinbarte hinaus gibt es einen Anspruch auf eine höhere Zahl nur, wenn er vereinbart ist; ausgenommen ist der gesetzliche Mindestlohn, falls das Entgelt darunter liegt.

Bleiben: Wenn das Unternehmen die Lücke anerkennt und einen Termin nennt, fragen Sie nach, was genau zugesagt wird und ab wann. Ob eine Zusage verbindlich ist, hängt von Vertrag und Formulierung ab; maßgeblich ist der Text, den Sie in Textform bekommen.

Fragen: Sprechen Sie es an, wenn Ihre Leistung und der Markt mehr hergeben. Die Inflationsrate liefert den Kontext. Der Grund sind Ihre Leistung und der Markt.

Gehen: Wenn weder Gehalt noch Aufgaben sich bewegen, prüfen Sie andere Angebote. Das Gehalt dort ordnen Sie anhand des Marktes ein.

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Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, wenn die Inflation gestiegen ist?

Nein. Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB). Eine automatische Anpassung an die Inflationsrate sieht das Gesetz nicht vor. Ob Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Regel eine Anpassung vorsieht, prüfen Sie in Ihren Unterlagen.

Wie prüfe ich, ob meine Erhöhung unter der Inflation liegt?

Vergleichen Sie Ihre Erhöhung mit der offiziellen Teuerungsrate des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum, den sie abdeckt. Der Verbraucherpreisindex ist ein Durchschnitt und kann von Ihren persönlichen Kosten abweichen.

Kann ich erfahren, was andere bei meinem Arbeitgeber verdienen?

In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten können Sie nach § 10 EntgTranspG Auskunft über den Durchschnitt des monatlichen Bruttoentgelts vergleichbarer Tätigkeiten verlangen, wenn Sie eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen. Daraus folgt kein Anspruch auf eine Erhöhung.

Was sollte ich tun, wenn der Arbeitgeber nein sagt?

Fragen Sie nach Datum und Kriterien für die nächste Prüfung und nach Leistungen ohne Gehaltswirkung wie Weiterbildung oder zusätzlichen Urlaubstagen. Halten Sie die Antwort schriftlich fest.

QuickInsight dient nur der Information. Es ist keine medizinische, rechtliche, finanzielle oder andere regulierte Beratung.

Quellen

Abgerufen am 31. Oktober 2026.