In Deutschland gilt, was hier zur Kündigungsfrist und zur Schriftform der Kündigung steht. In Österreich und in der Schweiz weichen die Regeln ab; die amtlichen Seiten sind das AMS und arbeit.swiss.
Auf das Kündigen zu warten, bis eine Prämie gezahlt wird oder ein Anteil erdient ist, ist eine Abwägung mit zwei Seiten. Auf der einen steht, was das Bleiben bis zum Datum Ihnen bringen würde: der Betrag, die Bedingungen, die ihn zahlen oder streichen, und wie verlässlich er ist. Auf der anderen steht, was das Warten kostet: ein Angebot, das vorher verfallen kann, weitere Monate in einer Stelle, die Sie verlassen wollen, und was der Job mit Ihrer Gesundheit und dem Rest Ihres Lebens macht. Klären Sie die erste Seite, bevor Sie sie mit der zweiten vergleichen. Das Datum allein nennt Ihnen weder den Betrag noch die Kosten.
Vesting, in vielen Zusagen so genannt, ist hier die Erdienung: der Zeitpunkt, an dem Sie nach der Zusage Rechte bekommen, etwa Anteile, Optionen, Einheiten oder eine Gewinnbeteiligung, je nach Instrument. Davor ist dieser Teil noch nicht erdient. Dieselbe Zusage kann zwei Zeilen haben. Eine ist schon erdient. Die andere erdient später, wenn das Arbeitsverhältnis an dem Tag noch besteht. Manche Pläne verlangen zusätzlich, dass es an diesem Tag ungekündigt ist. Lesen Sie die Zeilen getrennt.
Was Sie bekommen, steht in Ihrem Plan, Ihrer Zusage oder Ihrem Vertrag. Die Formulierungen unterscheiden sich. Ein Name wie Bonus, Prämie, Sonderzahlung oder Beteiligung sagt für sich noch nicht, welche Bedingung gilt.
Wenn der Job Ihrer Gesundheit oder Sicherheit schadet oder der Umgang Sie gefährdet, schützen Sie sich zuerst. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, auch über eine Krankschreibung. Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsarzt gibt, gehört das Gespräch auch dorthin. Das Erdienungsdatum steht nicht darüber. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann die Unterlagen lesen, wenn die Frage rechtlich ist. Ob Sie überhaupt gehen, hat eine eigene Seite.
Was das Datum bringen könnte
Ein Prämienplan, eine Beteiligungszusage oder ein Angebotsschreiben ist das, was Sie prüfen können. Ein Satz in einem Meeting ist ein Hinweis auf dieses Dokument, nicht das Dokument.
Stellen Sie dem Dokument fünf Fragen:
- Beschäftigung an dem Tag. Setzt dieses Geld voraus, dass das Arbeitsverhältnis an dem Datum noch besteht? Wenn das Dokument das nicht sagt, wissen Sie noch nicht, ob das Bleiben bis dahin der Grund für die Zahlung ist.
- Wer streichen oder ändern kann. Ein Plan, der die Zahlung ins Ermessen des Arbeitgebers stellt, kann Raum lassen, den Betrag zu senken oder die Runde auszulassen. Wenn Sie die Klausel nicht finden, fragen Sie jemanden, der den Plan auslegen darf, und heben Sie die Antwort beim Dokument auf. Eine Zahlung, die der Arbeitgeber streichen kann, ist nicht wertlos. Sie ist weniger verlässlich, und Ihre Schätzung sollte das sagen.
- Ob der Plan ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis verlangt. Viele Stichtagsklauseln zahlen nur, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag ungekündigt ist. Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Zugang. Es besteht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter (§ 622 BGB). Wer in dieser Frist schon gekündigt hat, erfüllt eine Klausel auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis nicht. Die Prämie kann dann ausfallen, auch wenn der Stichtag noch vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt. In vorformulierten Verträgen in Deutschland gelten dafür zwei Grenzen. Ein Stichtag nach dem Bezugszeitraum darf eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung ist, nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 612/10). Eine Prämie, die auch Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung ist, darf regelmäßig nicht voraussetzen, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember des Jahres noch besteht. Geschuldet ist dann der Anteil, der auf die erbrachte Arbeitsleistung entfällt (BAG, Urteil vom 13. November 2013 – 10 AZR 848/12). Eine reine Betriebstreueleistung darf das Verbleiben im Arbeitsverhältnis voraussetzen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 612/10). Die Kündigungsfrist kann vor dem Erdienungsdatum enden oder darüber hinauslaufen. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Wenn das Dokument dazu schweigt, fragen Sie jemanden, der den Plan auslegen darf.
- Gibt es eine Rückzahlungsklausel? Der Vertrag kann verlangen, dass Sie eine schon erhaltene Prämie oder Sonderzahlung zurückzahlen, wenn Sie innerhalb einer dort genannten Zeit gehen. Lesen Sie diese Klausel, bevor Sie den Betrag als behalten behandeln.
- Was beim Gehen mit dem passiert, was Sie schon haben. Nur wenn Ihre Zusage das so sagt, können erdiente Optionen eine Frist haben, in der Sie sie nach dem Gehen ausüben, oder ein Programm kann auslaufen. Ein Rückkaufrecht besteht nur, wenn Ihre Zusage es vorsieht. Lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie davon ausgehen, dass das Gehen die schon erdiente Zeile unberührt lässt.
Lohn für Zeit, die Sie schon gearbeitet haben, steht in einer anderen Zeile als eine Prämie im Ermessen des Arbeitgebers oder ein Anteil, der noch nicht erdient ist. Wann jede Zeile gezahlt wird, steht in Ihrem Vertrag und in dem Plan, der die Zahlung beschreibt. Bestätigen Sie jede Zeile, bevor Sie die ganze Zusage als einen Betrag behandeln.
Das Ergebnis dieses Schritts ist eine Schätzung, kein Ja und kein Nein: ungefähr wie viel, unter welchen Bedingungen, und wie verlässlich die Zahlung ist.
Was das Warten kostet
Setzen Sie die andere Seite daneben.
- Ein Angebot, das vor dem Datum verfällt. Wenn Sie ein Angebot haben, das vor dem Datum verfällt, kann Warten heißen, es zu verlieren. Sein Wert ist das Angebot selbst und das, was es bräuchte, ein vergleichbares zu finden.
- Die Monate dazwischen. Weitere Monate in einer Stelle, die Sie verlassen wollen, kosten etwas, auch wenn das Gehalt weiterläuft: was Sie nicht lernen, eine Führungskraft, der Sie ausweichen, wie Sie sich am Sonntagabend fühlen.
- Ihre Gesundheit und der Rest Ihres Lebens. Wenn der Job Sie auszehrt, gehört das in den Vergleich, nicht dahinter.
Fiktives Beispiel. Zwei Personen haben dasselbe Erdienungsdatum und entscheiden aus guten Gründen entgegengesetzt. Die eine hat eine hohe, weitgehend verlässliche Zahlung, kein Angebot auf dem Tisch und einen Job, der anstrengend, aber tragbar ist. Die andere hat eine kleinere Prämie im Ermessen des Arbeitgebers, ein Angebot, das nächste Woche verfällt, und einen Job, der ihr den Schlaf nimmt. Der Kalender stimmt überein. Die Abwägung fällt anders aus.
Ein Grund in Geld und ein Grund, der Sie für andere Arbeitgeber leichter einstellbar macht, sind auch verschieden. Ein Erdienungsdatum oder eine Prämie kann das Geld wert sein und trotzdem nichts hinzufügen, wofür Sie jemand in einer anderen Firma einstellen würde. Zu lange im falschen Job bleiben trennt diese Gründe.
Wenn die Angst die ganze Liste dessen ist, was Sie nicht zurückzubekommen glauben, sortieren Sie die Zusage, bevor das Gefühl entscheidet. Ein Anteil, den der Plan beim Gehen verfallen lässt, kann zu dem gehören, was weg wäre, sobald Sie den Satz im Plan gelesen haben. Weniger Gehalt für eine Weile kann teuer sein. Betriebszugehörigkeit, die Sie anderswo neu aufbauen, kann langsam sein. Ob ein früherer Arbeitgeber Sie wieder einstellt, bleibt offen, bis Sie fragen. Angst, den Job zu kündigen ist diese Sortierung.
Wo die Suche vor dem Datum hingehört
Gespräche außerhalb der Firma anzufangen, bevor das Datum da ist, ist oft nützlich. Wenn Sie sich fürs Warten entscheiden, läuft die Suche schon, wenn das Geld kommt. Ob Sie warten, entscheidet das nicht. Sie können gerade kaum suchen und trotzdem eine Zahlung haben, die das Warten wert ist. Sie können schon suchen und trotzdem feststellen, dass die Zahlung die Kosten nicht wert ist. Setzen Sie das Datum und sprechen Sie vorher mit dem Markt ist die kurze Fassung dieses Plans.
Ein Angebot, das vor dem Datum verfällt, vergleichen Sie mit dem offenen Plan: was der Plan sagt, das Sie liegen lassen würden, wie verlässlich das ist, und was das Angebot an seine Stelle setzt. Dann vergleichen Sie, wo ein Ja und ein Nein Sie jeweils hinbringen. Wenn der neue Arbeitgeber ausgleichen könnte, was Sie nach dem Plan verlieren, gehört diese Bitte in die Verhandlung dieses Angebots (auf Englisch). Eine Einstiegsprämie, die einen noch nicht erdienten Anteil ersetzt, ist eine Bedingung des Angebots, das Sie in der Hand haben, nicht ein Anspruch aus dem alten Plan.
Wenn Sie vor dem Datum kündigen und ohne neue Stelle suchen würden, liegt das frühere Risiko im Zeitdruck. Ein späteres Angebot kann annehmbar aussehen, weil der Kontostand sinkt, auch wenn das Angebot dasselbe geblieben ist. Kündigen ohne neuen Job sucht den letzten Monat, in dem Sie sich ein Nein noch leisten können.
Ein Beispiel
Fiktives Beispiel. Bei Frau Berger erdient ein weiterer Teil an einem genannten Datum, wenn das Arbeitsverhältnis an dem Tag noch besteht. Dasselbe Dokument sagt, ein früherer Teil sei schon erdient, erdiente Optionen seien nach dem Gehen innerhalb einer festgelegten Frist auszuüben, und das Unternehmen könne das Programm ändern. Sie hat ein Angebot, das vor dem Erdienungsdatum verfällt. Das Angebot sagt nicht, dass es den noch nicht erdienten Teil ersetzt.
Bevor sie kündigt oder ablehnt, liest sie im Plan, ob das Arbeitsverhältnis am Erdienungsdatum noch bestehen muss und ob es an diesem Tag ungekündigt sein muss. Eine Rückzahlungsklausel prüft sie in derselben Unterlage. Und sie fragt den neuen Arbeitgeber, ob das Angebot ausgleichen kann, was sie nach dem Plan liegen lassen würde. Mit diesen Antworten hat sie beide Seiten: einen noch nicht erdienten Teil, den sie unter dem genannten Betrag ansetzt, weil das Programm sich ändern kann, und ein Angebot, das sie durchs Warten verlieren würde. Die Wahl bleibt ihre.
Bevor Sie wegen des Datums bleiben
Schreiben Sie zwei kurze Listen. Erstens, was das Datum bringen würde, welche Bedingungen es zahlen oder streichen, ob das Arbeitsverhältnis am Stichtag noch bestehen und ungekündigt sein muss, ob eine Rückzahlungsklausel die Zahlung zurückverlangt, und wie verlässlich Sie das einschätzen. Zweitens, was Sie durchs Warten aufgeben, einschließlich eines Angebots, der Monate dazwischen und dessen, was der Job Sie kostet. Wenn die erste Liste vor allem aus Fragezeichen besteht, fragen Sie, bevor Sie um das Datum herum planen.
Häufige Fragen
Soll ich vor oder nach der Prämie oder dem Erdienungsdatum kündigen?
Fangen Sie mit dem an, was das Bleiben bis zum Datum bringen würde: der Betrag, ob das Arbeitsverhältnis an dem Tag noch bestehen und ungekündigt sein muss, was die Zahlung streichen oder senken kann, einschließlich einer Rückzahlungsklausel, und wie verlässlich sie ist. Wägen Sie das dann gegen das ab, was das Warten kostet: ein Angebot, das verfallen kann, weitere Monate in der Stelle, und wie der Job Sie belastet. Warten Sie, wenn die erwartete Zahlung Ihnen diese Kosten wert ist. Wenn der Job Ihrer Gesundheit oder Sicherheit schadet oder der Umgang Sie gefährdet, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, auch über eine Krankschreibung. Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsarzt gibt, gehört das Gespräch auch dorthin. Das Datum steht nicht darüber.
Was, wenn ein Teil der Prämie oder der Beteiligung schon erdient oder verdient ist?
Lesen Sie diesen Teil in einer eigenen Zeile. Lohn für Arbeit, die Sie schon geleistet haben, und eine Prämie, die der Plan schon als verdient behandelt, stehen in Ihrem Vertrag und in dem Plan, der die Zahlung beschreibt. Ein schon erdienter Anteil kann trotzdem Bedingungen haben, die beim Gehen greifen, wenn Ihre Zusage sie nennt: eine Frist, Optionen auszuüben, ein Ablaufdatum oder ein Rückkaufrecht des Unternehmens. Prüfen Sie das, bevor Sie davon ausgehen, dass das Gehen daran nichts ändert. Was durch das Warten noch hinzukommen kann, ist der noch nicht erdiente Teil.
Zählt die Kündigungsfrist als Beschäftigung am Erdienungsdatum?
Bei einer ordentlichen Kündigung in Deutschland endet das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Zugang. Es besteht weiter, bis die Kündigungsfrist abläuft. Die gesetzliche Frist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Frist des Arbeitgebers kann länger sein (§ 622 Abs. 2 BGB). Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können eine andere Frist vorsehen, mit den Grenzen in § 622 Abs. 4 bis 6 BGB. Viele Stichtagsklauseln verlangen zusätzlich ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Dann kann die Prämie ausfallen, obwohl das Arbeitsverhältnis in der Kündigungsfrist noch besteht. In vorformulierten Verträgen in Deutschland gelten dafür zwei Grenzen. Ein Stichtag nach dem Bezugszeitraum darf eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung ist, nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 612/10). Eine Prämie, die auch Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung ist, darf regelmäßig nicht voraussetzen, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember des Jahres noch besteht. Geschuldet ist dann der Anteil, der auf die erbrachte Arbeitsleistung entfällt (BAG, Urteil vom 13. November 2013 – 10 AZR 848/12). Eine reine Betriebstreueleistung darf das Verbleiben im Arbeitsverhältnis voraussetzen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 612/10). Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Rückzahlungsklausel kann verlangen, dass Sie eine schon erhaltene Zahlung zurückzahlen, wenn Sie innerhalb der dort genannten Zeit gehen. Für das Erdienungsdatum zählt, was der Plan verlangt: ob das Arbeitsverhältnis an diesem Tag noch besteht und ob es ungekündigt sein muss. Das lesen Sie im Plan. Wenn der Plan dazu schweigt, fragen Sie jemanden, der ihn auslegen darf, und heben Sie die Antwort beim Dokument auf.
Was, wenn ein Angebot nicht bis zum Erdienungsdatum wartet?
Stellen Sie nebeneinander, was der Plan sagt, das Sie liegen lassen würden, wie verlässlich der Betrag ist, und was das Angebot an seine Stelle setzt. Vergleichen Sie dann, wo ein Ja und ein Nein Sie jeweils hinbringen. Wenn der neue Arbeitgeber ausgleichen könnte, was Sie verlieren würden, gehört diese Bitte in die Verhandlung des Angebots. Das Angebot wegen des Datums verfallen zu lassen trägt, wenn das, was das Datum bringt, Ihnen mehr wert ist als das Angebot und als die Chance, ein anderes zu finden.
Die Position, aus der Sie entscheiden
Vom Schreibtisch aus ist schwer zu sehen, ob der Plan am Stichtag ein bestehendes oder ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis verlangt, oder ob Sie auf ein Datum warten, das die Zahlung gar nicht auslöst. Ebenso leicht lesen Sie eine Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers wie Lohn, den Sie schon verdient haben, und lassen das Angebot und die Monate aus, die das Warten kostet. Ein Position Audit schaut vor dem Kündigungsdatum auf diese Zeilen: was der Plan zahlt, was die Kündigung daran ändert, und was das Warten Sie kostet.
Ein Position Audit liest Ihre Laufbahn so, wie ein Investor eine Position liest. Es fragt, was Sie wirklich haben, was Sie überschätzen könnten, was gegen Sie arbeitet und was Sie vor dem Schritt noch ändern können. Sie bekommen eine klarere Sicht darauf, womit Sie rechnen können, wo Sie exponiert sind und was Sie prüfen oder verbessern sollten, bevor Sie handeln.
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Wie QuickInsight Entscheidungen analysiert
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Quellen
Abgerufen am 26. Oktober 2026. Keine Auslegung Ihres Plans.
- Stichtag nach dem Bezugszeitraum: BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 612/10
- Bestand am 31. Dezember, Anteil für erbrachte Arbeitsleistung: BAG, Urteil vom 13. November 2013 – 10 AZR 848/12
- Kündigungsfrist: § 622 BGB
- Schriftform der Kündigung: § 623 BGB